Allgemeine Reisebedingungen

Die folgenden Allgemeinen Reisebedingungen von Famille Flaneur e. K., (im Folgenden „Famille Flaneur“ / „wir“) ergänzen die gesetzlichen Vorschriften und regeln das Vertragsver-hältnis zwischen Famille Flaneur und Ihnen (im Folgenden „Reisender“ / „Sie“). Bitte lesen Sie die Bestimmungen daher sorgfältig durch.

1. Abschluss des Reisevertrags

1.1 Mit der Anmeldung der Reise bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages auf der  Grundlage der Reiseausschreibung und dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Wir empfehlen Ihnen, für die Anmeldung das von Famille Flaneur mit der Reiseausschreibung
zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.


1.2 Die Anmeldung erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen haften, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.


1.3 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung von Famille Flaneur bei Ihnen zustande. Gleichzeitig erhalten Sie den Reisepreissicherungsschein, durch den sämtliche Ihrer Zahlungen an Famille Flaneur gegen Insolvenz gesichert werden.

2. Zahlung

2.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises an uns zu leisten. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 28 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird.

2.2 Werden fällige Zahlungen auf den Reisepreis trotz Mahnung und angemessener Frist-setzung zur Zahlung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist Famille Flaneur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten entsprechend Zier 5.2 zu belasten.

3. Leistungen von Famille Flaneur, Preisänderungen vor Vertragsschluss

Die von Famille Flaneur vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der für Sie individuell
erstellten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Reisebestätigung.

4. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Nach Vertragsschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von Famille
Flaneur nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Famille Flaneur wird
Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informieren.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1 Sollten Sie nach Vertragsabschluss verhindert sein, die Reise anzutreten, können Sie von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg zu erklären.

5.2 Treten Sie vom Reisevertrag zurück, so kann Famille Flaneur eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und getätigten Aufwendungen verlangen. Maßgeblich für die Berechnung unserer Rücktrittsentschädigung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei uns. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der von Famille Flaneur gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was wir durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen verwenden können. Famille Flaneur kann diesen Anspruch konkret oder pauschaliert berechnen. Als eine pauschalierte Entschädigung in Prozent des Reisepreises, orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Reisenden, können wir wie folgt verlangen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 %
ab 29. Tag bis 22. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 21. Tag bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 13. Tag bis 7. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 %

Es steht dem Reisenden stets frei, nachzuweisen, dass Famille Flaneur ein Schaden über-haupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe als der Pauschalen entstanden ist. Famille Flaneur kann anstelle der jeweiligen Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung fordern, soweit uns - unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen - wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind.

5.3 Um eventuelle finanzielle Nachteile zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten und Reiseabbruchsversicherung, die auch den Fall der Erkrankung eines Kindes abdeckt, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rücktransferkosten bei Unfall oder Krankheit.

5.4 Ein rechtlicher Anspruch der Reisenden auf Umbuchungen besteht nicht. Sollen auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, so kann Famille Flaneur vorbehaltlich der Machbarkeit der Umbuchung ein  Umbuchungsentgelt von bis zu 30 Euro pro Umbuchungsvorgang erheben. Dem Reisenden ist der Nachweis unbenommen, dass kein oder nur ein niedrigerer Schaden als diese Pauschale entstanden ist.

5.5 Sollte einer oder mehrere Teilnehmer Ihrer gebuchten Reise vor Reiseantritt ausfallen, können Sie Ersatzpersonen an ihre Stelle treten lassen. Dies müssen Sie Famille Flaneur vor Antritt der Reise anzeigen. Famille Flaneur kann dem Eintritt von Ersatzpersonen widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügen oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegengstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber Famille Flaneur als Gesamtschuldner für den Reisepreis und sämtliche durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

6. Kündigung durch Famille Flaneur

Stört ein Teilnehmer einer bei uns gebuchten Reise trotz einer entsprechenden Abmahnung durch Famille Flaneur nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ab-lauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann Famille Flaneur ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält Famille Flaneur den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. erfolgter Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die sie aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung
erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Reisende selbst.

7. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden

7.1 Der Reisende hat auftretende Mängel unverzüglich unter der unten genannten Adresse /  Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Famille Flaneur kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Famille Flaneur kann in der Weise Abhilfe schaen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt.

7.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Famille Flaneur innerhalb einer vom Reisenden für die Abhilfe zu setzenden angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Bestimmung einer Frist durch den Reisenden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Famille Flaneur verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

8. Mitwirkungspflichten des Reisenden

8.1 Der Reisende hat Famille Flaneur zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von Famille Flaneur mitgeteilten Zeit erhält oder wenn die Unterlagen und Tickets bezüglich der Daten des Reisenden (Name, Anschrift, Geburtsdatum) mfalsche Angaben enthalten.

8.2 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder
gering zu halten.

9. Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl Famille Flaneur als auch der Rei-sende den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz (§§ 651j, 651e Abs. 3 S.1 und 2, Abs. 4 S.1 BGB). Danach kann Famille Flaneur für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Famille Flaneur ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern.

10. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung von Famille Flaneur für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Reisenden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit Famille Flaneur für einen dem  Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für alle gegen Famille Flaneur gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet Famille Flaneur pro Reisenden und Reise bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung von Famille Flaneur für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt. Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche, die nach Montrealer
Übereinkommen wegen des Verlustes von Reisegepäck gegeben sind.

11. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften

11.1 Famille Flaneur informiert Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Pass- und Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind vor Vertragsabschluss und ggf. bei Änderungen vor Reiseantritt. Für Reisende, die nicht EU-Bürger sind, gibt das zuständige Konsulat Auskunft.


11.2 Die Reisenden sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.


11.3 Die Reisenden sind verantwortlich für das Mitführen und die ausreichende Gültigkeit der notwendigen Reisedokumente.

12. Ausschluss von Ansprüchen, Anzeigefristen, Verjährung, Abtretungsverbot

12.1 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Famille Flaneur unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulsan der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.


12.2 Reisevertragliche Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren bei Sach- und Vermögensschäden in einem Jahr, soweit ein Schaden des Reisenden weder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Famille Flaneur noch auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen oder eines gesetzlichen Vertreters von Famille Flaneur beruht. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie alle Ansprüche auf Ersatz von Körperschäden unterliegen der gesetzlichen  Verjährungsfrist.

12.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen Famille Flaneur ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter
Familienangehörigen.

13. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns bei der Kommunikation übermitteln, werden von uns ausschließlich insoweit erfasst, verarbeitet und genutzt, wie es für die Begründung, Durchführung oder Beendigung des Reisevertrages mit Ihnen und für die Kundenbetreuung erforderlich und gesetzlich zulässig ist. Sie können jederzeit mit einer Nachricht an willkommen@familleflaneur.de Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verlangen, sie ändern oder löschen lassen sowie der Nutzung oder Verarbeitung für Zwecke der Werbung widersprechen. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Durchführung der bei uns gebuchten Reise notwendig ist.

14. Anwendung deutschen Rechts, Sonstiges

14.1 Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen den Reisenden und Famille Flaneur findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

14.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öentlichen Rechtes oder
eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Famille Flaneur vereinbart.

Name und Anschrift des Reiseveranstalters:

Famille Flaneur e. K.
Inhaber Jens-Uwe Hering
Telefon: +49-40 74393085
Telefax: +49-57246526
E-Mail: willkommen@familleflaneur.de
Internetseite: www.familleflaneur.de

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